Dienstag, 15. September 2015

Vorrangige Option für die Familie I - Die Bischofssynode und ihre Befugnisse

„Die Menschen weigern sich, zu tun, was vom Worte Gottes vorgeschrieben ist. In Wahrheit betrachten sie das göttliche Wort selbst als Feind, aus dem einfachen Grund, dass es einen Befehl beinhaltet. Da ich dieses Wort wiedergebe, befürchte ich, dass auch ich von einigen als Feind betrachtet werde. Doch was liegt mir schon daran? Gott, der mich stark macht, treibt mich dazu, zu reden und die Einwände der Menschen nicht zu fürchten. Sollen sie es mögen oder auch nicht, ich werde reden!“ – Hl. Augustinus von Hippo, 9. Predigt [über die Ehe], Nr. 3



I. Die Bischofssynode und ihre Befugnisse


 1. FRAGE: Was ist eine Bischofssynode?

ANTWORT: Die Bischofssynode ist eine Dauereinrichtung der Katholischen Kirche. Sie wurde von Papst Paul VI. durch das Motu Proprio Apostolica sollicitudo (15. September 1965) errichtet, mit dem Zweck, den Papst bei der Leitung der Weltkirche zu beraten, um so den vom 2. Vatikanischen Konzil verlangten  „kollegialen Geist“ umzusetzen. Die Synode wird vom Papst einberufen und kann entweder als Generalversammlung, als außerordentliche Versammlung oder als Spezialversammlung zusammentreten.


2. FRAGE: Haben die Beschlüsse der Bischofssynode lehramtlichen Charakter und sind sie daher für die Gläubigen verbindlich?

ANTWORT: Die Synode hat ausschließlich beratende Funktion und keine lehramtliche Befugnis. Entscheidungsbefugnis hat sie nur dann - so wie jede andere Versammlung auch, wenn sie ihr vom Papst im Einzelfall übertragen wird. Im Allgemeinen holt sich der Papst von der Synode Anregungen, die er dann in einer postsynodalen Exhortatio Apostolica (Verlautbarung) veröffentlicht, wodurch die von der Synode durchgeführte Bewertung eines Themas der gesamten Kirche zugänglich gemacht wird.


3. FRAGE: Kann die Bischofssynode die Lehre der Kirche in entscheidenden Punkten der Glaubens- oder Morallehre verändern?

ANTWORT: Weder die Bischofssynode noch irgendeine andere kirchliche Instanz hat die Macht, die Lehre der Kirche zu verändern.

Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze [des natürlichen und des evangelischen Sittengesetzes]; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht.“(sel. Paul VI., Humanae Vitae, 25. Juli 1968, Nr. 18)
 „Eine Lehre, die über Jahrhunderte besteht und von der Kirche immer wieder bestätigt wurde, kann nicht geändert werden, ohne die Glaubwürdigkeit der Kirche in Frage zu stellen.“ (Kardinal Velasio De Paolis, Die wiederverheirateten Geschiedenen und die Sakramente der Eucharistie und der Buße, Vortrag am Regionalen Kirchengericht Umbrien, 8.1.2015, S. 24).


4. FRAGE: Wenn schon die Synode die Lehre der Kirche in grundlegenden Punkten der Moraltheologie, wie zum Beispiel der sakramentalen Eheschließung, nicht ändern kann, kann es dann wenigstens der Papst?

ANTWORT: Viele grundlegende Punkte der Moraltheologie, wie zum Beispiel die Lehre von der sakramentalen Eheschließung, stellen unmittelbar göttliches Recht dar und können daher von keiner kirchlichen Autorität geändert werden, auch nicht vom Papst.
„Es ist daher eindeutig, dass die Nichtausdehnung der Entscheidungsbefugnis des Papstes auf die bestätigten und vollzogenen sakramentalen Eheschließungen durch das kirchliche Lehramt als eine endgültig zu betrachtende Lehre gelehrt wird“  (hl. Johannes Paul II., Rede vor dem Gericht der Rota Romana, 21. Januar 2000).


5. FRAGE: Wenn nicht die Lehre, kann dann zumindest die kirchliche Disziplin in Sachen Ehe und Familie von der Synode geändert werden?

ANTWORT: Die Synode ist nicht ermächtigt, die kirchliche Disziplin in Sachen Ehe und Familie zu ändern. Dies kann nur der römische Papst, jedoch immer nur im Einklang mit der offenbarten Wahrheit und für das Heil der Seelen.
„Die kirchliche Disziplin kann nicht als eine nur menschliche und verwandelbare Realität angesehen werden, sie hat eine viel breitere Bedeutung. Die Disziplin schließt auch göttliches Recht, wie die Zehn Gebote, ein, die keinen Veränderungen unterworfen sind, selbst wenn sie nicht doktrinärer Natur sind. Das Gleiche kann von allen Regeln des göttlichen Rechts gesagt werden. Die Disziplin beinhaltet sehr oft alles, was der Christ als Lebensauftrag betrachten soll, um ein treuer Diener Jesu Christi zu sein“ (Kardinal Velasio De Paolis, Die wiederverheirateten Geschiedenen und die Sakramente der Eucharistie und der Buße, ebd., S. 29).


6. FRAGE: Gleichwohl hört man immer wieder, dass der Papst doch wohl kaum zwei Synoden zum Thema Familie einberufen wird, nur um das schon Vorhandene zu bestätigen. Stehen wir also vor einer „pastoralen Wende“?


ANTWORT: Wenn es stimmt, dass man keine Synode einberuft, nur um eine Lehre zu bestätigen, wird man sie umso weniger einberufen, um eine Lehre zu leugnen. Gerade deshalb muss verhindert werden, dass gewisse theologische Strömungen der Synode pastorale Vorschläge unterbreiten, die der katholischen Lehre widersprechen oder zweideutige Sprachwendungen unterstützen, die die echten Probleme und die richtigen Lösungen verschleiern.

Fortsetzung: Vorrangige Option für die Familie II

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