Freitag, 6. November 2015

Für den Irrtum gibt es keine Freiheit

Es ist die Pflicht der Lehrer, den Irrtum aus dem Geiste zu verbannen und den Weg zu falschen Meinungen durch solide Grundsätze abzuschneiden

Ähnlich ist die sogenannte Lehrfreiheit zu beurteilen. Für den Irrtum gibt es keine Freiheit.

Es ist klar, nur die Wahrheit hat das Recht, in den Geist einzudringen, da in ihr allein das Ziel und die Vervollkommnung der intelligenten Wesen liegt; daher darf im Unterricht nur die Wahrheit vorgetragen werden, mag es sich um solche handeln, die die Wahrheit noch nicht kennen oder um solche, die sie schon wissen: den einen soll der Unterricht die Erkenntnis der Wahrheit bringen, bei den anderen soll er sie schützen. Aus eben demselben Grunde ist es offenbar die Pflicht der Lehrer, den Irrtum aus dem Geiste zu verbannen und den Weg zu falschen Meinungen durch solide Grundsätze abzuschneiden. Es ist also klar, dass jene Freiheit, von der die Rede ist, der gesunden Vernunft widerspricht und nur geeignet ist, die Geister im Innersten zu verderben, insofern sie unbeschränkte Lehrfreiheit beansprucht. Ohne Pflichtverletzung kann der Staat diese Zügellosigkeit den Bürgern nicht gestatten. Dies gilt umso mehr, weil der Einfluss des Lehrers bei seinen Zuhörern ein großer ist, und der Schüler selbst selten für sich allein beurteilen kann, ob das richtig ist, was der Lehrer vorträgt.

Aus der Enzyklika "Libertas praestantissimum" von Leo XIII., vom 20.6.1888:

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