Donnerstag, 10. März 2016

Bischof Athanasius Schneider über die Relatio finalis der Bischofssynode 2015

Non possumus
Bischof Athanasius Schneider über den Schlussbericht der Bischofssynode

Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana, veröffentlichte eine wichtige Stellungnahme zum Ausgang der Bischofssynode über die Familie, die von Rorate Caeli publiziert wurde.
Katholisches.info veröffentlicht die vollständige deutsche Übersetzung der Stellungnahme, die den Schlussbericht der Synode, die „Relatio finalis“, einer grundlegenden Prüfung und Bewertung unterzieht.

Bischof Schneider ist einer der Autoren der Handreichung „Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten“, die im Vorfeld der Bischofssynode veröffentlicht wurde.
Die deutsche Übersetzung wurde von Weihbischof Schneider autorisiert.

Schlussbericht der Synode öffnet eine Hintertür
zu einer neo-mosaischen Praxis

von Weihbischof Athanasius Schneider
 

Msgr. Schneider in Carling
(Foto: BHofschulte)
Die dem Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ gewidmete XIV. Generalversammlung der Bischofssynode (4.–25. Oktober 2015) hat einen Schlussbericht mit einigen pastoralen Vorschlägen veröffentlicht, die nun vom Papst geprüft werden. Das Dokument hat nur beratenden Charakter und besitzt keinerlei lehramtliche Bedeutung.
Bei der Synode sind wirkliche neue Schüler des Moses und Neo-Pharisäer aufgetreten, die in den Paragraphen 84–86 bezüglich der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen eine Hintertür aufgetan oder Zeitbomben platziert haben. Gleichzeitig wurden jene Bischöfe, die unerschrocken „die Treue der Kirche zu Christus und Seiner Wahrheit“ (Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 84) verteidigt haben, ungerechterweise von einigen Medien als Pharisäer etikettiert.
Die neuen Jünger des Moses und die neuen Pharisäer haben bei den beiden jüngsten Synodenversammlungen (2014 und 2015) ihre praktische Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe und ihre fallweise Aufhebung des Sechsten Gebotes unter dem Vorwand der Barmherzigkeit verschleiert, indem sie Ausdrücke gebrauchten wie „Weg der Unterscheidung“, „Begleitung“, „Orientierung durch den Bischof“, „Dialog mit dem Priester“, Forum internum“, „eine vollständigere Integration in das Leben der Kirche“ gebrauchten, um die Zurechenbarkeit des Zusammenlebens in Fällen irregulärer Verbindungen möglichst zu eliminieren (vgl. Relatio finalis, Nr. 84–86).
Diese Stellen des Schlussberichts enthalten Spuren einer neuen Scheidungspraxis neo-mosaischer Prägung, obwohl die Redakteure jede ausdrückliche Änderung der Lehre der Kirche geschickt und schlau vermieden haben. Deshalb können sich alle Beteiligten, sowohl die Vertreter der sogenannten Agenda Kasper als auch ihre Gegner offen zufrieden geben: „Alles ist in Ordnung. Die Synode hat die Lehre nicht geändert“. Diese Meinung ist jedoch ziemlich naiv, weil sie die Hintertür und die bedrohlichen Zeitbomben in den oben erwähnten Textstellen übersieht, die offensichtlich werden, wenn man den Text nach seinen eigenen internen Auslegungskriterien aufmerksam untersucht.
Auch wenn im Zusammenhang mit einem „Weg der Unterscheidung“ die „Reue“ erwähnt wird (Relatio finalis, 85), bleibt der Text dennoch größtenteils zweideutig. Laut den mehrfach wiederholten Aussagen von Kardinal Kasper und gleichgesinnter Kirchenmänner, bezieht sich diese Reue auf die in der Vergangenheit gegen den Ehegatten der ersten, der gültigen Ehe, begangene Sünden, aber in keiner Weise auf das eheliche Zusammenleben mit dem neuen Partner, mit dem man standesamtlich verheiratet ist.
Zweideutig bleibt auch die in den Paragraphen 85 und 86 des Schlussberichts enthaltende Versicherung, dass diese Unterscheidung in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche und gemäß einem rechten Gewissenurteil erfolgen müsse. Kardinal Kasper und gleichgesinnte Kleriker haben wiederholt und mit Nachdruck versichert, dass die Zulassung der Geschiedenen und standesamtlich Wiederverheirateten zur Heiligen Kommunion das Dogma der Unauflöslichkeit und die Sakramentalität der Ehe nicht berühre. Sie haben aber auch erklärt, dass ein Gewissensurteil auch dann als korrekt anzuerkennen sei, wenn die wiederverheiratet Geschiedenen weiterhin auf eheliche Weise zusammenleben, ohne dass von ihnen ein Leben völliger Enthaltsamkeit, als Bruder und Schwester, verlangt wird.
Die Redakteure haben im Paragraph 85 des Schlussberichts zwar den berühmten Paragraphen 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II. zitiert, doch den Text zensuriert, indem sie folgende entscheidende Formulierung weggelassen haben: „Das Sakrament der Eucharistie kann nur denen gewährt werden, die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.“
Diese kirchliche Praxis gründet auf der schriftlichen und durch die Tradition überlieferten Göttlichen Offenbarung des Wortes Gottes. Sie ist Ausdruck einer seit den Aposteln ununterbrochenen Tradition, welche für alle Zeiten unveränderlich bleibt. Bereits der heilige Augustinus bekräftigte: „Wer die ehebrecherische Frau verstößt und eine andere Frau heiratet, obwohl die erste Frau noch lebt, befindet sich in einem ständigen Zustand des Ehebruchs. Er tut keine wirksame Buße, sollte er sich weigern, die neue Frau zu verlassen. Ist er Katechumene, so kann er nicht zur Taufe zugelassen werden, da sein Willen im Bösen verwurzelt bleibt. Wenn er ein (getaufter) Büßer ist, kann er nicht die (kirchliche) Versöhnung empfangen, solange er nicht sein böses Verhalten beendet“ (De adulterinis coniugiis 2,16). In der Tat stellt der im Paragraph 85 der Relatio finalis absichtlich zensurierte Teil der Lehre von Familiaris Consortio für jede gesunde Hermeneutik den wahren Interpretationsschlüssel zum Verständnis des Textabschnittes über die wiederverheirateten Geschiedenen dar (Nr. 84 –86).

Lesen Sie das vollständige Dokument hier

Quelle: http://www.katholisches.info

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